M1. Eine Glocke darf nur von einem Motor angetrieben werden, der eine Drehzahl von 500 Umdrehungen
pro Minute nicht übersteigt.
M2. In dem Motor muß ein Rundstabläufer eingebaut sein. Widerstandsläufer oder Stromverdrängungsläufer sind nicht zulässig.
M3. Beim Anschluß des Motors an das Netz
ist die VDE 0100 Teil 410 einzuhalten. Ein Motorvollschutz ist durch eine eingebaute Thermosicherung zu gewährleisten.
M4. Das zum Antrieb zugehörige Seilrad darf nicht kleiner sein als der
Schärfendurchmesser der Glocke und nicht größer als max +15 %.
M5. Ab einem Glockengewicht von 100 kg muß jeder Motor, auch bei Einzelglocken, eine Bremse haben, die als Bremslüfter ausgeführt ist. Die
Bremskraft darf ein Drehmoment von 5 Nm nicht übersteigen. Bei kleinen Glocken bis 400 kg ist die Bremskraft auf 3 Nm zu begrenzen.
M5a. Die Bremse darf erst einsetzen, wenn die Glocke, nach dem Abschalten
des Antriebes, in geringerer Elovation schwingt und zu einseitigen Anschlägen neigt. Eine Vollbremsung sofort nach dem Abschalten ist nur in Notfällen erlaubt.
M5b. Eine abgebremste Glocke sollte nach
dem Stillstand die Möglichkeit bekommen, sich lotgerecht auszupendeln. Dazu darf die Bremse kurzfristig wieder gelüftet werden.
M6. Die Antriebskette darf nicht stramm gespannt werden und muß sich seitlich
leicht 30 mm bewegen lassen, wie bei einem Motorrad.
Steuerung
S1.
Die
Montage einer Glockensteuerung im gleichen Raum oder unmittelbarer Nähe mit einer Funkantenne ist grob fahrlässig und verbotenS2. Die Steuerung soll dem Handläuten nahe kommen. Sie muß eine
kontinuierlich arbeitende Wendeschützschaltung besitzen, wo Zeitrelais die Schaltdauer in Abhängigkeit zur Glockenschwingung bestimmen. Sie schalten den Motor am Wendepunkt ein, sobald die Glocke sich wieder
zurückbewegt und hinter dem Nulldurchgang wieder ab, sodaß die Glocke frei ausschwingen kann. Ein Schalten während des Laufes ist zu vermeiden und kurze, impulsartige Schaltzeiten sind unzulässig.
S2a. Verwendet man statt der Zeitrelais eine vorgeschaltete Elektronik, so sind inkrementale Meßwertgeber aus laufender Produktion von einem Hersteller mit GS und VDE Zeichen, mindestens IP44 und Delta t =
>-20° C < +50° C , die man am Glockenjoch befestigt, zu montieren. Eine Montage am Motor selber ist bedingt zulässig, sofern eine ausreichende Schirmung zum Laststromkreis gewährleistet ist. Steuerkabel sind
grundsätzlich von Starkstromkabel getrennt zu verlegen. Der Schaltkasten muß komplett aus Stahlblech hergestellt und Standortgeerdet sein.
S3 Bei jeder Art von elektonisch geregelter Steuerung müssen
Abwurfelemente 50 mm hinter dem Laufweg auf der Kette montiert werden.
S4. An jeder Steuerung und an jedem Motor muß ein Not Aus Taster montiert werden, der bei Auslösung die gesammte
Anlage abschaltet. Beim Anschluß der Steuerung an das Netz ist die VDE 0100 Teil 410 einzuhalten.
S5. Eine Steuerung mit der Funktion, wie unter S1 beschrieben, als Anlaufschaltung und der nachfolgenden
Betriebsschaltung 2 Phasenlauf ist jeder anderen Steuerungsart vorzuziehen.
Turmtechnik
T1. Der Anschluß des Glockenstuhles oder eine der elektrischen Komponenten an den Blitzableiter ist
grob fahrlässig und verboten.
T2. Resonanzfälle der Glocken mit dem Turm sind unverzüglich dem zuständigen Bauamt zu melden. Die Anlage ist dann vom Glockentechniker bis auf weitere Entscheidung vom
Bauamt vom Netz zu trennen.
T3. Eine ausreichende Beleuchtung des Turmaufstieges, wenigstens mit befestigten Leitern besser aber mit Treppen, ist erforderlich. Für durch mangelhafte Beleuchtung entstandene
Unfälle oder defekte Aufstiegsmittel und Fußböden haftet die Kirchengemeinde. In der Glockenstube muß eine blendfreie, durchschnittliche Beleuchtung von mind. 300 Lux vorhanden sein. Halogenstrahler sind als
Beleuchtungsmittel hier, wegen zu hoher Leuchtdichte und Hitzeentwicklung, verboten.
T3a. Angemessene Turmaufstiegsmittel sind Holzleitern und Holztreppen.
T3b. Angemessene Beleuchtungsmittel
im Turmaufstieg sind Schiffsarmaturen mit einer 40W Glühlampe die eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von 100 Lux erzeugen, und im Glockenstuhl wenigstens zwei an der Decke montierten 58 Watt Leuchtstofflampen
warmweiß, ab einer Grundrißfläche von 4m x 4m und ab 2m Höhe. Darunter ist eine 36W Leuchtstofflampe oder zwei Schiffsarmaturen mit je 40 W Glühlampe ausreichend.
T4. In jeden
Glockenturm sind wenigstens ein Nistkasten für Turmfalken sowie Ruhemöglichkeiten für Fledermäuse zu installieren und regelmäßig nach Bedarf zu säubern.
T5. Glockentürme sind grundsätzlich verschlossen zu
halten und dürfen nur unterwiesenem Fachpersonal zugänglich gemacht oder in Begleitung derer geöffnet werden.
Glockenstuhl
G1. Das für neue Konstruktionen verwendete Holz muß
folgende Kriterien erfüllen: Eiche, mindestens Güteklasse 2, allseitig gehobelt und gefaßt. Der Schutzanstrisch darf nur mit naturidentischen Mitteln erfolgen, die keinerlei Auswirkung auf im Turm lebende Tiere haben.
G2. Der Glockenstuhl muß als eigenständige, freitragende Konstruktion in der Glockenstube aufgestellt werden und darf keinen Kontakt zu den Turmwänden haben. Es darf auch kein voller Kontakt mit dem Fußboden
bestehen. Daher sind die Fundamentbalken des Stuhles auf Eichenholzplatten oder aber Kautschukmatten zu stellen, die einen Abstand von ca. 60cm zueinander haben. Auf jeden Fall müssen aber die Eckpunkte des
Glockenstuhles und kraftauffangende senkrechte Stützbalken damit unterlegt werden.
G3. Zulässige Verbindungselemente sind Holznägel, Holzdübel, Verzapfungen und durchgehende Schraubverbindungen ab M16,
verzinkt in 4.6 Güte. Seitlich montierte Spannelemente entsprechen zwar nicht einer traditionellen Verschraubung, bringen aber auch keine direkten Nachteile, wenn sie wenigstens mit einer durchgehenden Schraube ab M16,
verzinkt in 4.6 Güte gesichert sind. Auf keinen Fall darf ein Glockenstuhl nur zusammengeleimt oder mit dünnen Spackschrauben verschraubt werden, auch wenn man dabei Eisenwinkel verwendet.
Die Joche
J1. Holz, welches für den Bau eines neuen Glockenjoches verwendet wird, muß Eiche sein, wenigstens 50 Jahre alt, möglichst aus meheren Bohlen zusammengeleimt und einen Aufsatz besitzen, der
mindestens die Hälfte der Jochfläche belegt und genau so hoch ist, wie das Joch selber.
J2. Das Material für die Zapfen muß höherer Güte wie ST37 sein. Die Zapfen dürfen vom Vierkant abgedreht werden, wenn
man zur Vermeidung einer Sollbruchstelle einen übergroßen Radius im Zentelbereich als Übergang andreht.
J3. Die Befestigung der mittig fast bündig eingelassenen Vierkantzapfen, deren Länge ein Viertel des
Joches betragen sollte, erfolgt am Ende mit einem Eisenband, das als U ausgeführt das Holz bündig umschließt und den Zapfen in das Holz bündig eindrückt. An den Enden des U Bandes dürfen Schrauben eingeschweißt sein,
die zur Befestigung mittels eines aufgelegten Locheisens mit Muttern dienen. Bei Verwendung von Stoppmuttern ist eine Abkonterung nicht erforderlich. Das zweite Ende des Vierkantzapfens darf nur mit einer durchgehenden
Schraube, mindestens M16, Güte 8.8, verzinkt, Unterlegscheiben, Sicherungsring und Mutter gesichert werden.
J4. Zwei durchgehende Schrauben an einem Vierkant mit angedrehtem Zapfen sind verboten.
J5. Nicht zulässig ist das Einschlagen von Eisenteilen in das Eichenholz. Erlaubt sind Schraubverbindungen, die man wieder entfernen kann oder das Einschlagen von Holzdübeln oder Holznägeln.
J6:
Der Holzschutz des Joches darf nur mit naturidentischen Mitteln erfolgen, die keinerlei Auswirkungen auf lebende Tiere im Glockenturm haben.
Anschlaghämmer
A1. Ein Anschlaghammer
darf als Fallhammer oder Zughammer ausgeführt werden. Als Zughammer muß die Steuerung zusätzlich eine Einschaltbegrenzung im 100-500 Millisekundenbereich besitzen. Das gleiche gilt bei Verwendung von zulässigen
Magnethämmern.
A2 Ein Anschlaghammer darf niemals in eine läutende oder ausschwingende Glocke schlagen.
A3. Bei Stahlglocken muß der Anschlaghammer auch mit einer Broncebacke bestückt sein.
Klöppel
K1. Ein Klöppel muß als Elipsoidklöppel ausgeführt werden. Bei Stahlglocken sind
zusätzlich Bronceanschlagbacken einzusetzen.
K2. Die Klöppelaufhängung muß aus der Glocke mittels Schraube auf dem Joch herausnehmbar sein.
K3. Der Klöppel wird an der Klöppelaufhängung mit
nur einem Lederband aufgehangen, daß zusätzlich von einem U-förmigen Eisenband umschlossen ist , dessen Seiten bündig zur Wandung der Klöppelgabel verlaufen.
K4. Der Klöppel darf sich nach oben hin max 10mm und zu den Seiten max. 30 mm bewegen lassen.
Glocke
Glocke1. Eine Bronceglocke darf nur im Winkel von 45 Grad zur Gewinnung neuer
Anschlagstellen gedreht werden. Eine 90 Grad Drehung ist verboten. Ausgenommen davon sind Stahlglocken.
Glocke2. Eine Drehung der Glocke ist bei Abnutzung des Schlagringes von mehr als 15 % erforderlich.
Glocke3.